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Glossar

Alle Definitionen zur vierten Bundeswaldinventur (BWI 2022) in Bayern

Abgang:

Alle genutzten Bäume (s. Nutzung) und zusätzlich die seit der letzten BWI abgeschnittenen oder abgestorbenen Bäume, die nicht zur Verwertung vorgesehen wurden.

Altbestockung:

Alle Bäume über 4 m Baumhöhe, die in der Winkelzählprobe mit Zählfaktor 1 bzw. 2 erfasst werden.

ausgeschieden:

Alle genutzten oder abgestorbenen und gefällten Bäume, die ungenutzt im Bestand verblieben sind. Frisch abgestorbene Bäume, an denen das Feinreisig noch komplett vorhanden ist, fallen nicht in diese Kategorie.

Auswertungseinheit:

Nutzerdefinierte, nach bestimmten Merkmalen klassifizierte Einheit, z.B. Regierungsbezirk, Wuchsgebiet, Eigentumsart.

Auswertungsgebiet:

Unterklasse der Auswertungseinheit, die ausschließlich nach räumlichen Charakteristika klassifiziert ist.

Baumalter [a]:

das arithmetische Mittel des Alters aller Bäume mit BHD ≥ 7 cm.

Baumartengruppe:

Die BWI4 aggregiert für die Auswertung folgende Baumarten zu Gruppen:

Eiche:

alle Eichenarten (inklusive Roteiche),

Buche:

Rotbuche

Esche:

Alle Eschenarten

Ahorn:

Alle Ahornarten

Sonstiges ALH (Andere Laubbäume mit hoher Lebensdauer):

z.B. Ahornblättrige Platane, Edelkastanie, Hainbuche, Lindenarten, Nussbaumarten, Robinie, Rosskastanie, Speierling, Stechpalme, Ulme

Birke:

Alle Birkenarten

Erle:

Alle Erlenarten

Sonstiges ALN (Andere Laubbäume mit niedriger Lebensdauer):

z.B. Elsbeere, Pappelarten, Traubenkirsche-Arten, Vogelkirsche, Wildobst, alle weiteren Laubbaumarten, soweit sie nicht gesondert genannt sind,

Fichte:

alle Fichtenarten und sonstige Nadelbäume außer Douglasie, Kiefer, Lärche, Tanne

Tanne:

Weißtanne, Küstentanne und sonstige Tannen, Douglasie

Kiefer:

alle Kiefernarten

Lärche:

alle Lärchenarten

Baumhöhe am Beginn oder Ende der Auswertungsperiode [m]:

Einzelbaumhöhe zum Beginn der Auswertungsperiode (BWI 3) bzw. am Ende der Einzelbaumhöhe (BWI 4).

Baumhöhe [m]:

Einzelbaumhöhe in m

Begehbarkeit:

Begehbare Traktecken wurden eingemessen und aufgenommen. Zu Traktecken, die nicht begehbar waren wurden nur Angaben gemacht, die aus der Ferne erkennbar waren. Vorübergehend nicht begehbare Traktecken (zum Beispiel durch Sturmschäden) wurden zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen, falls möglich. Traktecken wurden klassifiziert in (1) begehbar, (2) nicht begehbar, Betretungsverbot, (3) nicht begehbar, gefährliche Geländebedingungen (z.B. Gebirge, Moor, Wasser), (5) nicht begehbar, Latschenfeld oder sonstiger undurchdringlicher Bewuchs, (7) Nicht begehbar, Gefahr wegen Dürre/Insektenholz, (8) nicht begehbar, Gefahr wegen sonstiger Kalamitäten (z.B. Waldbrand, Hagelschaden, etc.), (9) nicht begehbar, sonstige Gefahren und (10) nicht begehbar, Afrikanische Schweinepest.

Bestand:

Kleinste Bewirtschaftungseinheit des Waldes, die sich i.d.R. durch Aufbau, Alter und Bewirtschaftungsform deutlich von umgebenden Beständen abgrenzt.

Bewirtschaftungseinheit des Waldes:

Waldteil, der sich hinsichtlich Alter und Baumart wesentlich von seiner Umgebung abhebt. Er ist für einen längeren Zeitraum die kleinste Einheit des waldbaulichen Handelns.

Bestandesaufbau:

Vertikalstruktur des Bestandes, d.h. die Besetzung des Bestandesgefüges mit verschiedenen Schichten (s. Bestandesschicht)

Bestandesschicht:

Vertikale Bestandesstruktur, bei der unterschiedliche Kronenschichten (Hauptbestand, Unterstand, Oberstand) nach waldbaulichen und ökonomischen Kriterien unterschieden werden.

Bestockungstyp:

In der BWI 2022 werden Bestockungstypen nach der häufigsten Baumart bzw. Baumartengruppe definiert.

Blöße:

Vorübergehend (nicht dauerhaft) unbestockter Holzboden.

Brusthöhendurchmesser:

Der Stammdurchmesser eines Baumes in 1,3 m Höhe

Brusthöhendurchmesser des Grundflächenmittelstammes [cm]:

Der Grundflächenmittelstamm ergibt sich durch Division der Bestandesgrundfläche durch die Baumzahl, wobei ausschließlich Bäume mit BHD ≥ 7 cm) berücksichtigt werden.

Derbholz:

Oberirdisches Holzvolumen mit einem Durchmesser ≥ 7cm inklusive Rinde. Bäume mit BHD < 7 cm gehen nicht in die Berechnung ein.

Eigentumsart:

Waldeinteilung nach Eigentumsverhältnissen in:
1 Staatswald (Bund)
2 Staatswald (Land)
3 Körperschaftswald
4 Privatwald

Erntefestmeter:

Nutzbares Derbholzvolumen, angegeben i.d.R. als Vorratsfestmeter mit Rinde, wobei Ernteverluste- und Rinde bereits abgezogen sind.

flächengewogenes Alter [a]:

mit der Standfläche der Bäume gewogener Mittelwert der Baumalter für alle Bäume mit BHD ≥ 7 cm. Die Standfläche ist dabei funktional aus dem BHD über allometrische Verhältnisse abgeleitet.

Gesamtfläche Wald+Nichtwald [ha]:

Gesamtfläche des Inventurgebietes, unabhängig von Landnutzung und Landbedeckung

Grundfläche:

Summe der Stammquerschnittsflächen in 1.3 m Höhe, angeben als m² / ha

Hauptbestand:

Bestandesschicht, die den Bestand wirtschaftlich dominiert. Bei mehr als 5/10 Deckung der obersten Bestandesschicht stellt diese stets den Hauptbestand. Plenterwald ist hier bei Auswertungen des Hauptbestands miteingeschlossen.

Hauptbestockung:

Umfasst Haupt- oder Jungbestockung, je nachdem welcher Teil der Bestockung den Bestand wirtschaftlich dominiert.

Holzboden:

Dauerhaft zur Produktion bestimmte Waldfläche. Dazu gehören auch Blößen, Gräben, Leitungstrassen, Rückegassen, Wege und Schneisen unter 5 m Breite. Der Holzboden wird weiter differenziert nach produktivem und unproduktivem Wald.

Jungbestockung:

Bäume im 10 m-Probekreis mit Höhen von 0.2 m bis 4 m.

Konfidenzintervall ([KI95]):

beschreibt den Vertrauensbereich, in dem der angegebene Mittelwert mit 95% -iger Wahrscheinlichkeit liegt. In den Tabellen der BWI 2022 für Bayern wird stets ein prozentualer Wert für das Konfidenzintervall angegeben. Beispiel: Der absolute Holzvorrat in Bayern wird nach der Bundeswaldinventur 2022 auf ca. 1,011 Mrd. m³ geschätzt. Der angegebene Vertrauensbereich erstreckt sich über einen Bereich von +/- 3,7% um den geschätzten Mittelwert, d.h. mit einer Wahrscheinlichkeit von 95% liegt der Holzvorrat in Bayern in einem Bereich zwischen 974 Mio. m³ und 1,048 Mrd. m³.

Körperschaftswald:

Körperschaftswald ist derjenige Wald, der im Alleineigentum oder Miteigentum ausschließlich von kommunalen Gebietskörperschaften und von ihnen verwalteten öffentlichen Stiftungen steht, soweit sie der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehen.

Lücke:

Holzboden mit einer Grundfläche von weniger als 4 m²/ha sowie keine Bäume im Hauptbestand vorkommend.

Montane Stufe:

Vegetationsstufe des Bergwaldes. Sie erstreckt sich in den Mittelgebirgen zwischen 450 und 800 m und auf der Alpennordseite zwischen 1200 und 1400 m.

Neuwaldfläche [ha]:

Fläche, auf der bei BWI 2022 Wald festgestellt wurde, der bei der vorhergehende BWI 2012 noch nicht vorhanden war. Dieser kann durch natürliche Verjüngung oder künstlich etabliert worden sein.

Nichtholzboden:

Waldfläche, die nicht Holzboden ist. Dazu zählen Schneisen, und Waldwege mit mehr als 5 m Breite, Holzlageplätze, Saat- und Pflanzenkämpe, Forstbaumschulen, Wildäcker und Wildwiesen, der forstliche Nutzung dienende Hof- und Gebäudeflächen, Erholungseinrichtungen im Wald, sowie Felsen, Blockhalden, Kiesflächen und Gewässer, Moore und Sümpfe (sofern unbestockt).

Nutzung:

Alle Bäume, die bei der Winkelzählprobe als gefällt oder nicht mehr auffindbar klassifiziert wurden. Totholz und zählt nicht in diese Klasse.

Privatwald:

Wald im Alleineigentum privater Waldbesitzer.

Staatswald:

Wald im Alleineigentum des Staates. Er wird unterschieden nach Staatswald im Eigentum des Bundes oder des Landes.

Stichprobenfehler:

siehe Konfidenzintervall

Thema:

Auswertung, bei der die Ergebnisse i.d.R. nach zwei Strukturierungskriterien kombiniert und in einer Tabelle dargestellt werden (zum Beispiel: Volumenvorrat, strukturiert nach Baumart und Brusthöhendurchmesser)

Umwandlungsfläche [ha]:

Fläche, die zwischen BWI 2012 und BWI 2022 von Wald zu Nichtwald umgewandelt wurde.

Vereinigungsfläche:

Die Vereinigungsmenge der begehbaren Holzbodenflächen aus BWI 2012 und BWI 2022.

Verjüngung:

Verjüngung bezeichnet die Etablierung einer neuen Baumgeneration durch natürliche Prozesse oder durch künstliche Pflanzung und Saat, bzw. das Stecken von Stecklingen.

verwertbar:

Derbholzmengen, welche den klassischen Produkten Stammholz, Fixlängen und Industrieholz zugeordnet werden können. Dabei werden biomassefähiges Material wie Rinde, übrigen Biomasse von Fällkerb, Äste etc. nicht berücksichtigt. In der Praxis wird auch Derbholz als nicht verwertbar klassifiziert, wenn der Aufarbeitungszopf über der Derbholzschwelle liegt.

Vorrat:

Das stehende Derbholz eines Bestandes, gemessen als Vorratsfestmeter oder Erntefestmeter.

Vorrat (Erntefestmeter o.R.) des ausgeschiedenen Bestandes [m³]:

Derbholzmenge in Erntefestmeter ohne Rinde, die zwischen BWI 2012 und BWI 2022 ausgeschieden ist.

Vorrat (Erntefestmeter o.R.) des genutzten Bestandes [m³]:

Derbholz, angegeben als Erntefestmeter ohne Rinde, das im letzten Inventurintervall von BWI 2012 zu BWI 2022 genutzt wurde.

Vorratsfestmeter:

Maßeinheit für den stehenden Vorrat. Angabe in m³ (Derbholz m.R.)

Wald:

Wald im Sinne der BWI 2022 ist, unabhängig von den Angaben im Kataster oder ähnlichen Verzeichnissen, jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze, im Wald gelegene Leitungsschneisen, weitere mit dem Waldverbundene und ihm dienende Flächen einschließlich Flächen mit Erholungseinrichtungen, zugewachsene Heiden und Moore, zugewachsene ehemalige Weiden, Almflächen und Hutungen sowie Latschen- und Grünerlenflächen. Heiden, Moore, Weiden, Almflächen und Hutungen gelten als zugewachsen, wenn die natürliche aufkommende Bestockung ein durchschnittliches Alter von 5 Jahren erreicht hat und wenn mindestens 50 % der Fläche bestockt ist.In der Flur oder im bebauten Gebiet gelegene bestockte Flächen unter 1000m², Gehölzstreifen unter 10 m Breite, Christbaum- und Schmuckreisigkulturen, gewerbliche Forstbaumschulen sowie zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen sind nicht Wald im Sinne der BWI. Wasserläufe bis 5 m Breite unterbrechen nicht den Zusammenhang einer Fläche (Aufnahmeanweisung für die Dritte Bundeswaldinventur (BWI³), 2. geänderte Auflage, Mai 2011).

In der Flur oder im bebauten Gebiet gelegene bestockte Flächen unter 1.000 m², Gehölzstreifen unter 10 m Breite und Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen, gewerbliche Forstbaumschulen sowie zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen sind nicht Wald im Sinne der BWI. Wasserläufe bis 5m Breite unterbrechen nicht den Zusammenhang einer Waldfläche.

(Aufnahmeanweisung für die Vierte Bundeswaldinventur (BWI 2022), 4. Auflage, Juni 2021).

Winkelzählprobe:

Die Winkelzählprobe (WZP) ist ein optisches Stichprobenverfahren und ermöglicht im Wald die rasche Bestimmung von Grundfläche, Baumartenmischung und Vorrat. Sie ist ein wichtiges, weit verbreitetes Stichprobenkonzept für Forstinventuren. Dieses Stichprobenkonzept konzentriert den Messaufwand auf die dicken und damit massenreichen, ökologisch bedeutenderen und ökonomisch wertvollen Bäume. Durch die WZP werden als Probebäume die Bäume ausgewählt, die dicker sind als die Öffnung eines Winkels, der mit seiner Spitze am Stichprobenzentrum anliegt. Diese Bäume werden gezählt und je nach Methode vermessen. Technisches Hilfsmittel zur Probebaumbestimmung ist das Spiegel-Relaskop nach Bitterlich. Mit Hilfe von Formeln und Rechenprogrammen lassen sich aus der Zahl der Probebäume und den Messwerten das Holzvolumen und viele weitere ökologisch wie ökonomisch bedeutende Größen berechnen.

Zielmerkmale:

Merkmale in den Zellen der Ergebnistabellen der BWI 2022.

Zopf:

Oberer, wegen des geringen Durchmessers nach klassischen Produkten unverwerteter Teil des gefällten Baumes, gemessen in cm. Mittlerweile vermehrt als Biomasse (Hackschnitzel) nachgefragt.

Zuwachs des Vorrates [m³]:

Derbholz-Zuwachs in Vorratsfestmaß mit Rinde, zwischen BWI 2012 und BWI 2022.